Indirekte Endkunden - darf man sie als Referenz angeben?
Thread poster: Astel75
Astel75
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Apr 20, 2016

Hallo Kollegen,

Wie in der Topic-Titel steht... ist es überhaupt erlaubt, die Endkunden also die Kunden von meinen Übersetzungsagenturen als Referenz anzugeben?
Ich bin gerade auf "Marketing-Rausch" und werde oft danach gefragt... vielen Dank im voraus für Infos


 
Andrea Bernard (X)
Andrea Bernard (X)  Identity Verified
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Grundsätzlich nein, im Zweifelsfall nachfragen Apr 20, 2016

Hallo,

bei allen (auch direkten) Kunden (auch Agenturen), die du öffentlich als Referenz angibst, solltest du dir vorher die Erlaubnis dafür einholen.

Bei den indirekten Endkunden jedoch musst du auf jeden Fall die Agentur fragen und in 99,9% der Fälle werden sie sicherlich nein sagen.

Was du aber als Referenz ohne Nachfrage angeben kannst, sind m. E. allgemeine Angaben, wie z. B.:

- ein grosses Automobilunternehmen
- ein internation
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Hallo,

bei allen (auch direkten) Kunden (auch Agenturen), die du öffentlich als Referenz angibst, solltest du dir vorher die Erlaubnis dafür einholen.

Bei den indirekten Endkunden jedoch musst du auf jeden Fall die Agentur fragen und in 99,9% der Fälle werden sie sicherlich nein sagen.

Was du aber als Referenz ohne Nachfrage angeben kannst, sind m. E. allgemeine Angaben, wie z. B.:

- ein grosses Automobilunternehmen
- ein internationaler Telekomkonzern

Viele Grüsse
Andrea
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Astel75
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Und in einer E-Mail nach Anforderung? Apr 20, 2016

Andrea Bernard wrote:

Hallo,

bei allen (auch direkten) Kunden (auch Agenturen), die du öffentlich als Referenz angibst, solltest du dir vorher die Erlaubnis dafür einholen.

Bei den indirekten Endkunden jedoch musst du auf jeden Fall die Agentur fragen und in 99,9% der Fälle werden sie sicherlich nein sagen.

Was du aber als Referenz ohne Nachfrage angeben kannst, sind m. E. allgemeine Angaben, wie z. B.:

- ein grosses Automobilunternehmen
- ein internationaler Telekomkonzern

Viele Grüsse
Andrea


Hallo Andrea,

vielen Dank zunächst für deine Antwort. Da ergibt sich bei mir die nächste Frage: mit "öffentlich" meinst du sicher vor allem in der eigenen Internetseite, oder?

Aber wenn ich so in einer Mail nachgefragt werde? Darf ich nicht explizit sagen, dass ich für die einen und die anderen Endkunden übersetzt habe? Ich meine, eine Mail soll ja vertraulich sein und nicht öffentlich...


 
Fabio Descalzi
Fabio Descalzi  Identity Verified
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Nein Apr 20, 2016

Astel75 wrote:
Da ergibt sich bei mir die nächste Frage: mit "öffentlich" meinst du sicher vor allem in der eigenen Internetseite, oder?

Aber wenn ich so in einer Mail nachgefragt werde? Darf ich nicht explizit sagen, dass ich für die einen und die anderen Endkunden übersetzt habe? Ich meine, eine Mail soll ja vertraulich sein und nicht öffentlich...


Am besten nicht. Sonst könnte man entweder nach Kontaktdaten fragen oder direkt bei diesen Endkunden fragen. Und das wäre problematisch.

Ein Geheimhaltungsvertrag ist das: Pflicht zu Stillschweigen.


 
Rita Translator
Rita Translator  Identity Verified
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Ich sehe das auch so Apr 20, 2016

Du sollst unbedingt nachfragen, bevor du überhaupt jemanden als Referenz angibst. Wenn du häufig über eine Agentur für einen bestimmten Endkunden arbeitest und der Endkunde weiß, wer du bist, dann kann ich mir vorstellen, dass die Agentur das erlaubt. Wenn du aber mal ein (großes) Projekt durch eine große Agentur für einen Kunden gemacht hast und der Kunde weiß wahrscheinlich nicht, welcher Übersetzer für das Projekt verantwortlich war, dann wird es vermutlich nicht klappen.
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Du sollst unbedingt nachfragen, bevor du überhaupt jemanden als Referenz angibst. Wenn du häufig über eine Agentur für einen bestimmten Endkunden arbeitest und der Endkunde weiß, wer du bist, dann kann ich mir vorstellen, dass die Agentur das erlaubt. Wenn du aber mal ein (großes) Projekt durch eine große Agentur für einen Kunden gemacht hast und der Kunde weiß wahrscheinlich nicht, welcher Übersetzer für das Projekt verantwortlich war, dann wird es vermutlich nicht klappen.

Aber wie schon oben erwähnt: nachfragen. Wenn sie nein sagen, hast du nichts verloren. Wenn sie ja sagen, dann schön!
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Kaja Bartkowska
Kaja Bartkowska  Identity Verified
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Referenzschreiben Apr 20, 2016

Vielleicht kannst Du Deine Kunden einfach nach Referenzschreiben fragen?

Und um Deine Frage zu beantworten - ich würde die Endkunden auch nicht als Referenz angeben. Die sind ja nicht meine Kunden. Wenn schon, dann nur die Agentur.


 
Astel75
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Alles klar verstanden Apr 21, 2016

Danke an euch allen, ihr habt mir bestätigt, was ich auch ahnte. Deshalb hatte ich bis jetzt auch nie etwas angegeben und die Mühe um nachzufragen, ob ich es darf, das erspare ich mir. Ich finde, als Freelancer eine Probeübersetzung ist viel wirkungsvoller als die Referenzangabe

 
Regina Seelos (X)
Regina Seelos (X)  Identity Verified
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Keine Endkunden als Referenz angeben Apr 21, 2016

Ich würde insgesamt davon abraten, Endkunden als Referenz anzugeben. Einerseits aus rechtlichen Gründen (Geheimhaltungsvereinbarungen mit Agenturen) und andererseits (eigene Kunden) aus Kundenschutzgründen.
Aber wenn doch - dann auf jeden Fall von jedem einzelnen eine Genehmigung einholen.

Viele Grüße
Regina


 
Anna Sarah Krämer
Anna Sarah Krämer
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Nur wenn die Agentur es ausdrücklich erlaubt Apr 21, 2016

Normalerweise umschreibe ich den Tätigkeitsbereich, wie auch von Andrea vorgeschlagen. Wenn ich zum Beispiel angebe, dass ich für einen der größten Suchmaschinenanbieter übersetzt habe, lässt das kaum Zweifel offen.

In einem Fall habe ich allerdings bei einigen Agenturen nachgefragt und durfte die Namen der Endkunden verwenden, dabei ging es um einen Lebenslauf für die Anmeldung bei der Uni-Zulassungsprüfung - die Verwendung der Namen auf dem Lebenslauf beweisen in diesem Fa
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Normalerweise umschreibe ich den Tätigkeitsbereich, wie auch von Andrea vorgeschlagen. Wenn ich zum Beispiel angebe, dass ich für einen der größten Suchmaschinenanbieter übersetzt habe, lässt das kaum Zweifel offen.

In einem Fall habe ich allerdings bei einigen Agenturen nachgefragt und durfte die Namen der Endkunden verwenden, dabei ging es um einen Lebenslauf für die Anmeldung bei der Uni-Zulassungsprüfung - die Verwendung der Namen auf dem Lebenslauf beweisen in diesem Fall, dass ich in meiner Arbeit bereits mit meinem zukünftigen Studienfach in Berührung gekommen bin, kommen aber während der Bewertung meiner Bewerbungsmaterialien nur einem kleinen Personenkreis zu Gesicht, der mit hoher Wahrscheinlichkeit kein wirtschaftliches Interesse in der Übersetzungsbranche hat.

Als grobe Faustregel würde das für mich heißen: Wenn wirtschaftliche Interessen in Spiel sind, gebe ich keine Namen an. Wenn keine wirtschaftlichen Interessen bestehen, frage ich bei der Agentur nach.

Viele Grüße
Anna
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Schtroumpf
Schtroumpf
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Die Regel, und die Ausnahmen von der Regel Apr 21, 2016

Grundsätzlich stimme ich den anderen Postern zu. Insbesondere kann ich von meiner Warte aus schlecht beurteilen, ob mein Kunde sich durch die Weitergabe dieser Information gestört fühlt - das kann er nur selbst.

Ausnahmen von der Regel mache ich aber schon: Es gibt Fälle, in denen ich erst direkt oder leihweise bei einem sehr bekannten Kunden angestellt war und dann im Unterauftrag für ihn tätig war. Hier mache ich wirklich kein Geheimnis daraus, noch nicht einmal öffentlich.
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Grundsätzlich stimme ich den anderen Postern zu. Insbesondere kann ich von meiner Warte aus schlecht beurteilen, ob mein Kunde sich durch die Weitergabe dieser Information gestört fühlt - das kann er nur selbst.

Ausnahmen von der Regel mache ich aber schon: Es gibt Fälle, in denen ich erst direkt oder leihweise bei einem sehr bekannten Kunden angestellt war und dann im Unterauftrag für ihn tätig war. Hier mache ich wirklich kein Geheimnis daraus, noch nicht einmal öffentlich.

Ein anderer Kunde hat mich namentlich zugelassen, obwohl die Zulassung über eine Übersetzungsfirma lief. Auch hier nutze ich diesen Umstand, um nichtöffentlich auf meine Mitarbeit zu verweisen. Solche Fälle sind glaube ich gar nicht so selten, wie man glauben möchte: Denken wir einmal an Ausschreibungen der Europäischen Kommission, bei denen die Firma die kompletten Unterlagen mit Lebenslauf für jeden Übersetzer einzeln einreichen muss. In diesem Fall "gehört" meine Qualifikation immer noch mir, nicht der Firma.

Ansonsten: Ob die Kunden, gleich ob End- oder Agenturkunden, auf einer Webseite erscheinen möchten, würde ich in JEDEM Fall schriftlich vorab mit ihnen klären.
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Astel75
Astel75
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Bei Unteraufträgen stimme ich zu Apr 22, 2016

Schtroumpf wrote:

Grundsätzlich stimme ich den anderen Postern zu. Insbesondere kann ich von meiner Warte aus schlecht beurteilen, ob mein Kunde sich durch die Weitergabe dieser Information gestört fühlt - das kann er nur selbst.

Ausnahmen von der Regel mache ich aber schon: Es gibt Fälle, in denen ich erst direkt oder leihweise bei einem sehr bekannten Kunden angestellt war und dann im Unterauftrag für ihn tätig war. Hier mache ich wirklich kein Geheimnis daraus, noch nicht einmal öffentlich.



Ich bin mit deiner Sichtweise einverstanden. Ich habe auch indirekt (Leiharbeit) für große und sehr bekannte Kunden gearbeitet und in diesen Fällen warum denn auch sollte ich ein Gehemnis daraus machen?

Wie gesagt, die Mühe allen Kunden nach Rechten zu fragen ist mir (noch) nicht Wert. Ich verzichte darauf und insvestiere lieber in andersartigen Werbungen.


 


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