Glossary entry

English term or phrase:

to be covered by a patchwork of regimes

German translation:

von einem verwirrenden Flickwerk internationaler

Added to glossary by DERDOKTOR
Apr 15, 2011 15:50
13 yrs ago
1 viewer *
English term

to be covered by a patchwork of regimes

English to German Law/Patents Nuclear Eng/Sci nuclear accident liability
"25 years after the Chernobyl catastrophe, the nuclear sector is still **covered by a confusing patchwork of international liability regimes**." Weak or non-existent liability rules are a particular cause for concern in developing countries."

Der 1. Satz wurde folgendermaßen übersetzt:
"25 Jahre nach Tschernobyl gibt es betreffend die Nuklearhaftung nach wie vor keine einheitlichen internationalen Regeln."

Hat jemand eine Idee, wie man diesen Sachverhalt "originalgetreuer" wiedergeben könnte? – Es wäre schon gut, das "verwirrende Flickwerk internationaler Haftungsregelungen" in die Übersetzung zu bringen.

Vielen Dank im Voraus!
Change log

Apr 15, 2011 15:57: Ingo Dierkschnieder changed "Term asked" from "to be covered by a patchwork of [...] regimes" to "to be covered by a patchwork of regimes"

Apr 29, 2011 06:18: DERDOKTOR Created KOG entry

Discussion

Veronika Neuhold (asker) May 16, 2011:
Ich habe mich für folgende Lösung entschieden: "Noch 25 Jahre nach der Katastrophe von Tschernobyl existiert im Atombereich ein verwirrendes Nebeneinander internationaler Haftungsregelungen."

Das "Nebeneinander" hat ein Kollege vorgeschlagen.
Werner Walther Apr 15, 2011:
Genau, ... Nur wenige Staaten (heute etwa 200) involviert, niedrige Haftungssummen, absolut unzureichend.
Aus Deinem Link:
Insgesamt sind heute 36 Staaten Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens. Davon haben fünf das Änderungsprotokoll von 1997 ratifiziert. 16 Staaten sind Vertragsstaaten der Pariser Konvention.
Das Gemeinsame Protokoll haben 25 dieser Staaten ratifiziert.
Veronika Neuhold (asker) Apr 15, 2011:
Das sind dann wohl die "Miniregelungen": fukushima.grs.de/printpdf/1603
Werner Walther Apr 15, 2011:
@Veronika Ich habe das für Dich noch ein bisschen abgesichert.

Die Behauptung, dass kein homogenes internationales Vertrags- und Regelwerk (außer ein paar unzureichenden Miniregelungen in Westeuropa) für die Haftung bei Kernkraftunfällen existiert, lässt sich demnach aufstellen, sie kann nicht bestritten werden.
Danke für die freundliche Aufnahme, ein schönes Wochenende.
Veronika Neuhold (asker) Apr 15, 2011:
@Werner Danke für deinen Input. Werde die AT-Darstellung nach Rücksprache mit dem Kunden ggf. korrigieren.
"Confusion patchwork of NATIONAL liability regimes" käme mir logischer vor.
Werner Walther Apr 15, 2011:
@Veronika - zur Sache: Bei allen Bedenken, schreib das ruhig mit dem Fleckerlteppich, das ist dann AT-treu, trotzdem gut, und dann kommt ja sowieso noch die Passage mit den 'non-existent rules'.
Werner Walther Apr 15, 2011:
Insolvenz als einfache Lösung der Haftung Eigenkapital 1 Mrd, Schaden 100 Mrd, keine Haftpflichtversicherung. Fürs Schlimmste sorgen Staat, THW, Armee, Bundeswehr oder Bundesheer, wirklich entschädigt würde niemand. Außerdem KANN das niemand mit Geld entschädigen (wie will man eine Verstrahlung in Geld aufwiegen, die Tschernobylopfer starben, bevor sie Geld gesehen hätten).
DERDOKTOR Apr 15, 2011:
jaa, so sicher wie eine deutsche Eierhandgranate auf holpriger Piste !
Wahrscheinlich hoffen sie, uns so großflächig auszurotten, daß kein Kläger (oder kein Gericht) mehr übrig ist.
Werner Walther Apr 15, 2011:
Auch der AT-Autor hats erkannt ... ... weak or non-existent liability rules schreibt er ja.
Werner Walther Apr 15, 2011:
Übersetzer hat sachlichen Fehler des AT korrigiert @Veronika:
Die vorgelegte Übersetzung (Bearbeitung) dürfte richtig sein - es gibt noch kaum internationale Übereinkommen, das war aber eine Eigenmächtigkeit des Übersetzers, er hat Recht, der AT ist sachlich falsch.
Die von Dir angeforderte originalgetreue Übersetzung mit dem Flickwerk internationaler Regelungen behauptet, es gäbe sie.
Gibt es sie aber, insbesondere auch grenzüberschreitend? Welche Haftpflichtversicherung muss für AKWs auf Grund der behaupteten Regelungen abgeschlossen werden? Vermutlich gibt es auch das Flickwerk nicht.

Welches Recht gälte bei einem Schaden durch ein AKW in Tschechien für Geschädigte aus Deutschland oder Österreich? Das Recht des Schädigerlandes oder das des Geschädigten?

Aber man glaubte ja, diese Regeln garnicht zu brauchen, es hatte keine Schäden gegeben und die Kraftwerke sind doch sicher!

Proposed translations

+3
7 mins
English term (edited): to be covered by a patchwork of [...] regimes
Selected

von einem verwirrenden Flickwerk internationaler

Haftungsregeln zugedeckt. Du hast es doch eh schon !
Peer comment(s):

agree Steffen Walter : "... besteht für die Nuklearindustrie [in der Nuklearbranche] noch immer ein verwirrendes Flickwerk internationaler Haftungsregelungen"
1 hr
Danke, Steffen ,jedenfalls haben wir das Geflickert untergebracht!
agree Horst Huber (X) : Braucht nicht unbedingt ein Flickteppich sein, das wäre tatsächlich verwirrend!
2 hrs
Danke, Horst ! Hoffentlich deckt uns der Teppich nicht noch zu!
agree Werner Walther : Übersetzung ist so richtig, aber der Übersetzer wollte dieses Gesundbeten nicht absegnen und schrieb es gäbe nichts (auch kein Flickwerk). PS.: TROTZDEM: Einfach gute Formulierung, so einsetzen!
2 hrs
Danke, Werner !
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Selected automatically based on peer agreement."
4 hrs

durch ein unuebersichtliches Stueckwerk an Regelungen geschuetzt sein

[...] is still covered by a confusing patchwork of international liability regimes [...] = [...] ist noch immer durch ein unuebersichtliches Stueckwerk an internationalen Haftungsregelungen geschuetzt [...]
Something went wrong...

Reference comments

3 hrs
Reference:

Fakten zum Thema

Deutschland: vorgeschriebene Haftpflichdeckung irgendwo bei 2 Mrd EUR, Schweiz wohl bei 2 Mrd SFr. Das sind die so genannten hoch zivilisierten Länder. Auch in Japan gibt es wohl diese Unterdeckung, die Schadenbeseitigung zahlt wohl der Staat.

Wenn ein LKW auf der Autobahn ein Verkehrsschild umfährt, zahlt seine Versicherung Tausende. Wenn ein AKW das Land und den Ozean versauen, zahlt der Betreiber wohl fast nichts in Relation zum Schaden.
Hier nochmals die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (Endlager-Kandidat)
Was passiert bei einer Insolvenz oder steil abfallenden Aktienkursen wie bei BP und Tepco, fragt die BI.

“Noch wichtiger aber ist die Erhöhung der Haftpflichtversicherung für Schadensereignisse”, mahnen die Gorleben-Gegner an. Die Haftpflicht pro Atomkraftwerk von derzeit rund 250 Mio. Euro und eine gegenseitige Garantiezusage der vier Betreibergesellschaften von rund 2.25 Mrd. Euro müsste – mit Blick auf die tatsächlichen Schäden als Folge einer Reaktorkatastrophe – um den Faktor 100 erhöht werden. “Die tatsächlichen Kosten einer Kilowattstunde Atomstrom würden dann endlich deutlich. Die nackten Zahlen aber können das menschliche Leid und die Vernichtung von Lebensraum gar nicht erfassen”, sagte Ehmke (Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow – Dannenberg e.V.)

Wenn Schweiz und Deutschland diese unzureichenden Regelungen haben, welche Regelungen haben dann die übrigen Atomstaaten?

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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:21:50 GMT)
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AKW Haftpflicht - nicht einmal 1 Prozent versichert
Schweizer AKW sind für den Schadensfall für weniger als ein Prozent versichert, für die restlichen 99% haftet der Steuerzahler.

nach: http://blog.rainbownet.ch/politik-schweiz/svp/akw-haftpflich...

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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:22:44 GMT)
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Auch wenn diese Quellen als tendenziös eingestuft würden, bliebe noch viel von den Vorwürfen übrig.

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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:27:50 GMT)
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§ 9 Reaktoren
(1) Die Regeldeckungssumme beträgt bei Reaktoren ...., bis zum Höchstbetrag von 2,5 Milliarden Euro.

nach: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16510/2_1_5....

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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:34:14 GMT)
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Deckung von Schäden außerhalb Deutschlands nach deutschem Recht, ist in der o.g. Summe mit drin:

§4 Umfang ..
(3) Die Deckungsvorsorge muss Schadensereignisse einschließen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Atomgesetzes eintreten oder sich dort auswirken und für die der zur Deckungsvorsorge Verpflichtete nach internationalen Verträgen oder nach außerhalb des Geltungsbereichs des Atomgesetzes geltenden Haftpflichtbestimmungen der in § 13 Abs. 5 des Atomgesetzes genannten Art haftet.
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