Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
to be covered by a patchwork of regimes
German translation:
von einem verwirrenden Flickwerk internationaler
Added to glossary by
DERDOKTOR
Apr 15, 2011 15:50
13 yrs ago
1 viewer *
English term
to be covered by a patchwork of regimes
English to German
Law/Patents
Nuclear Eng/Sci
nuclear accident liability
"25 years after the Chernobyl catastrophe, the nuclear sector is still **covered by a confusing patchwork of international liability regimes**." Weak or non-existent liability rules are a particular cause for concern in developing countries."
Der 1. Satz wurde folgendermaßen übersetzt:
"25 Jahre nach Tschernobyl gibt es betreffend die Nuklearhaftung nach wie vor keine einheitlichen internationalen Regeln."
Hat jemand eine Idee, wie man diesen Sachverhalt "originalgetreuer" wiedergeben könnte? – Es wäre schon gut, das "verwirrende Flickwerk internationaler Haftungsregelungen" in die Übersetzung zu bringen.
Vielen Dank im Voraus!
Der 1. Satz wurde folgendermaßen übersetzt:
"25 Jahre nach Tschernobyl gibt es betreffend die Nuklearhaftung nach wie vor keine einheitlichen internationalen Regeln."
Hat jemand eine Idee, wie man diesen Sachverhalt "originalgetreuer" wiedergeben könnte? – Es wäre schon gut, das "verwirrende Flickwerk internationaler Haftungsregelungen" in die Übersetzung zu bringen.
Vielen Dank im Voraus!
Proposed translations
(German)
4 +3 | von einem verwirrenden Flickwerk internationaler | DERDOKTOR |
4 | durch ein unuebersichtliches Stueckwerk an Regelungen geschuetzt sein | Christof Hoss |
References
Fakten zum Thema | Werner Walther |
Change log
Apr 15, 2011 15:57: Ingo Dierkschnieder changed "Term asked" from "to be covered by a patchwork of [...] regimes" to "to be covered by a patchwork of regimes"
Apr 29, 2011 06:18: DERDOKTOR Created KOG entry
Proposed translations
+3
7 mins
English term (edited):
to be covered by a patchwork of [...] regimes
Selected
von einem verwirrenden Flickwerk internationaler
Haftungsregeln zugedeckt. Du hast es doch eh schon !
Peer comment(s):
agree |
Steffen Walter
: "... besteht für die Nuklearindustrie [in der Nuklearbranche] noch immer ein verwirrendes Flickwerk internationaler Haftungsregelungen"
1 hr
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Danke, Steffen ,jedenfalls haben wir das Geflickert untergebracht!
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agree |
Horst Huber (X)
: Braucht nicht unbedingt ein Flickteppich sein, das wäre tatsächlich verwirrend!
2 hrs
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Danke, Horst ! Hoffentlich deckt uns der Teppich nicht noch zu!
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agree |
Werner Walther
: Übersetzung ist so richtig, aber der Übersetzer wollte dieses Gesundbeten nicht absegnen und schrieb es gäbe nichts (auch kein Flickwerk). PS.: TROTZDEM: Einfach gute Formulierung, so einsetzen!
2 hrs
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Danke, Werner !
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Selected automatically based on peer agreement."
4 hrs
durch ein unuebersichtliches Stueckwerk an Regelungen geschuetzt sein
[...] is still covered by a confusing patchwork of international liability regimes [...] = [...] ist noch immer durch ein unuebersichtliches Stueckwerk an internationalen Haftungsregelungen geschuetzt [...]
Reference comments
3 hrs
Reference:
Fakten zum Thema
Deutschland: vorgeschriebene Haftpflichdeckung irgendwo bei 2 Mrd EUR, Schweiz wohl bei 2 Mrd SFr. Das sind die so genannten hoch zivilisierten Länder. Auch in Japan gibt es wohl diese Unterdeckung, die Schadenbeseitigung zahlt wohl der Staat.
Wenn ein LKW auf der Autobahn ein Verkehrsschild umfährt, zahlt seine Versicherung Tausende. Wenn ein AKW das Land und den Ozean versauen, zahlt der Betreiber wohl fast nichts in Relation zum Schaden.
Hier nochmals die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (Endlager-Kandidat)
Was passiert bei einer Insolvenz oder steil abfallenden Aktienkursen wie bei BP und Tepco, fragt die BI.
“Noch wichtiger aber ist die Erhöhung der Haftpflichtversicherung für Schadensereignisse”, mahnen die Gorleben-Gegner an. Die Haftpflicht pro Atomkraftwerk von derzeit rund 250 Mio. Euro und eine gegenseitige Garantiezusage der vier Betreibergesellschaften von rund 2.25 Mrd. Euro müsste – mit Blick auf die tatsächlichen Schäden als Folge einer Reaktorkatastrophe – um den Faktor 100 erhöht werden. “Die tatsächlichen Kosten einer Kilowattstunde Atomstrom würden dann endlich deutlich. Die nackten Zahlen aber können das menschliche Leid und die Vernichtung von Lebensraum gar nicht erfassen”, sagte Ehmke (Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow – Dannenberg e.V.)
Wenn Schweiz und Deutschland diese unzureichenden Regelungen haben, welche Regelungen haben dann die übrigen Atomstaaten?
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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:21:50 GMT)
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AKW Haftpflicht - nicht einmal 1 Prozent versichert
Schweizer AKW sind für den Schadensfall für weniger als ein Prozent versichert, für die restlichen 99% haftet der Steuerzahler.
nach: http://blog.rainbownet.ch/politik-schweiz/svp/akw-haftpflich...
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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:22:44 GMT)
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Auch wenn diese Quellen als tendenziös eingestuft würden, bliebe noch viel von den Vorwürfen übrig.
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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:27:50 GMT)
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§ 9 Reaktoren
(1) Die Regeldeckungssumme beträgt bei Reaktoren ...., bis zum Höchstbetrag von 2,5 Milliarden Euro.
nach: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16510/2_1_5....
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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:34:14 GMT)
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Deckung von Schäden außerhalb Deutschlands nach deutschem Recht, ist in der o.g. Summe mit drin:
§4 Umfang ..
(3) Die Deckungsvorsorge muss Schadensereignisse einschließen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Atomgesetzes eintreten oder sich dort auswirken und für die der zur Deckungsvorsorge Verpflichtete nach internationalen Verträgen oder nach außerhalb des Geltungsbereichs des Atomgesetzes geltenden Haftpflichtbestimmungen der in § 13 Abs. 5 des Atomgesetzes genannten Art haftet.
Wenn ein LKW auf der Autobahn ein Verkehrsschild umfährt, zahlt seine Versicherung Tausende. Wenn ein AKW das Land und den Ozean versauen, zahlt der Betreiber wohl fast nichts in Relation zum Schaden.
Hier nochmals die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (Endlager-Kandidat)
Was passiert bei einer Insolvenz oder steil abfallenden Aktienkursen wie bei BP und Tepco, fragt die BI.
“Noch wichtiger aber ist die Erhöhung der Haftpflichtversicherung für Schadensereignisse”, mahnen die Gorleben-Gegner an. Die Haftpflicht pro Atomkraftwerk von derzeit rund 250 Mio. Euro und eine gegenseitige Garantiezusage der vier Betreibergesellschaften von rund 2.25 Mrd. Euro müsste – mit Blick auf die tatsächlichen Schäden als Folge einer Reaktorkatastrophe – um den Faktor 100 erhöht werden. “Die tatsächlichen Kosten einer Kilowattstunde Atomstrom würden dann endlich deutlich. Die nackten Zahlen aber können das menschliche Leid und die Vernichtung von Lebensraum gar nicht erfassen”, sagte Ehmke (Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow – Dannenberg e.V.)
Wenn Schweiz und Deutschland diese unzureichenden Regelungen haben, welche Regelungen haben dann die übrigen Atomstaaten?
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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:21:50 GMT)
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AKW Haftpflicht - nicht einmal 1 Prozent versichert
Schweizer AKW sind für den Schadensfall für weniger als ein Prozent versichert, für die restlichen 99% haftet der Steuerzahler.
nach: http://blog.rainbownet.ch/politik-schweiz/svp/akw-haftpflich...
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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:22:44 GMT)
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Auch wenn diese Quellen als tendenziös eingestuft würden, bliebe noch viel von den Vorwürfen übrig.
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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:27:50 GMT)
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§ 9 Reaktoren
(1) Die Regeldeckungssumme beträgt bei Reaktoren ...., bis zum Höchstbetrag von 2,5 Milliarden Euro.
nach: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16510/2_1_5....
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Note added at 3 Stunden (2011-04-15 19:34:14 GMT)
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Deckung von Schäden außerhalb Deutschlands nach deutschem Recht, ist in der o.g. Summe mit drin:
§4 Umfang ..
(3) Die Deckungsvorsorge muss Schadensereignisse einschließen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Atomgesetzes eintreten oder sich dort auswirken und für die der zur Deckungsvorsorge Verpflichtete nach internationalen Verträgen oder nach außerhalb des Geltungsbereichs des Atomgesetzes geltenden Haftpflichtbestimmungen der in § 13 Abs. 5 des Atomgesetzes genannten Art haftet.
Reference:
http://tv-orange.de/2011/04/ruckstellungsmilliarden-und-haftpflichtversicherung-der-akw-betreiber/
Discussion
Das "Nebeneinander" hat ein Kollege vorgeschlagen.
Aus Deinem Link:
Insgesamt sind heute 36 Staaten Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens. Davon haben fünf das Änderungsprotokoll von 1997 ratifiziert. 16 Staaten sind Vertragsstaaten der Pariser Konvention.
Das Gemeinsame Protokoll haben 25 dieser Staaten ratifiziert.
Die Behauptung, dass kein homogenes internationales Vertrags- und Regelwerk (außer ein paar unzureichenden Miniregelungen in Westeuropa) für die Haftung bei Kernkraftunfällen existiert, lässt sich demnach aufstellen, sie kann nicht bestritten werden.
Danke für die freundliche Aufnahme, ein schönes Wochenende.
"Confusion patchwork of NATIONAL liability regimes" käme mir logischer vor.
Wahrscheinlich hoffen sie, uns so großflächig auszurotten, daß kein Kläger (oder kein Gericht) mehr übrig ist.
Die vorgelegte Übersetzung (Bearbeitung) dürfte richtig sein - es gibt noch kaum internationale Übereinkommen, das war aber eine Eigenmächtigkeit des Übersetzers, er hat Recht, der AT ist sachlich falsch.
Die von Dir angeforderte originalgetreue Übersetzung mit dem Flickwerk internationaler Regelungen behauptet, es gäbe sie.
Gibt es sie aber, insbesondere auch grenzüberschreitend? Welche Haftpflichtversicherung muss für AKWs auf Grund der behaupteten Regelungen abgeschlossen werden? Vermutlich gibt es auch das Flickwerk nicht.
Welches Recht gälte bei einem Schaden durch ein AKW in Tschechien für Geschädigte aus Deutschland oder Österreich? Das Recht des Schädigerlandes oder das des Geschädigten?
Aber man glaubte ja, diese Regeln garnicht zu brauchen, es hatte keine Schäden gegeben und die Kraftwerke sind doch sicher!