Beglaubigte Übersetzung eines zweisprachigen Zeugnisses
Thread poster: Katarzyna Slowikova
Katarzyna Slowikova
Katarzyna Slowikova  Identity Verified
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Apr 22, 2020

Hallo,

ich bin neu auf diesem Forum, obwohl nicht auf Proz. Ich übersetze auch (noch) nicht aus Deutschem, also bitte um am bisschen Verständnis für mein unperfektes Deutsch.

Ich möchte eine Frage als potenzielle Kundin stellen.

Ich brauche nämlich eine beglaubigte Deutschübersetzung meines Abiturzeugnisses, das ich an einer Schule mit Polnischem als Unterrichtssprache in Tschechien erworben habe. Alle Angaben stehen dort auf Tschechisch sowie auch au
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Hallo,

ich bin neu auf diesem Forum, obwohl nicht auf Proz. Ich übersetze auch (noch) nicht aus Deutschem, also bitte um am bisschen Verständnis für mein unperfektes Deutsch.

Ich möchte eine Frage als potenzielle Kundin stellen.

Ich brauche nämlich eine beglaubigte Deutschübersetzung meines Abiturzeugnisses, das ich an einer Schule mit Polnischem als Unterrichtssprache in Tschechien erworben habe. Alle Angaben stehen dort auf Tschechisch sowie auch auf Polnisch. Die Noten aber (Beschreibungen wie "sehr gut" etc.) entsprechen dem tschechischen Notensystem und die polnische Äquivalente sind nur Übersetzungen, d.h. sie entsprechen nicht dem damaligen polnischen Notensystem.
Deswegen habe ich ursprünglich gedacht, dass es reicht, wenn ich es aus Tschechischem übersetzen lasse. Was aber würde die Übersetzerin mit dem polnischen Teil machen....? Einfach weglassen oder in die deutsche Version überschreiben? Ist etwas davon zulässig?
Oder muss ich mir dafür ein/e Übersetzer/in aussuchen, der/die aus beiden sprachen übersetzt?

Und noch eine Nebenfrage. Eine beglaubigte Übersetzerin hat mir Folgendes geschrieben:
"Normalerweise brauchen Sie für die Übersetzung keine beglaubigte Kopie. Sie müssen das Original und die Übersetzung zusammengeheftet mit einer normalen Kopie vorlegen."
Erstens, werde ich das Original nicht haben, nur eine beglaubigte Kopie (weil das alles per Post geschickt wird und so viel vertrauen habe ich an der Post nicht, um das Original verschicken zu lassen). Wäre es möglich die Übersetzung mit der beglaubigten Kopie zusammenheften, damit ich nicht immer 2 Dokumente vorlegen muss?

Danke im Voraus für jede Antwort!

[Edited at 2020-04-22 16:29 GMT]
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Immer aus der Sicht des Lesers des Dokuments denken Apr 23, 2020

Katarzyna Slowikova wrote:

Deswegen habe ich ursprünglich gedacht, dass es reicht, wenn ich es aus Tschechischem übersetzen lasse. Was aber würde die Übersetzerin mit dem polnischen Teil machen....? Einfach weglassen oder in die deutsche Version überschreiben? Ist etwas davon zulässig?

Einfach kommentarlos weglassen wäre strafbare Urkundenfälschung. Der deutschsprachige Leser kann ja gar nicht wissen, was im Original steht. Er kann ja nicht mal erkennen, dass es da zwei Sprachen gibt. Wo wäre für den Leser der Unterschied zum heimlichen Weglassen einer schlechten Note in einem der Fächer?

Die polnischen Teile in die deutsche Übersetzung zu kopieren, wäre rechtlich zulässig, WENN der Übersetzer die so kennzeichnet, dass der Leser das erkennen kann. Was nicht zulässig ist, dass der Übersetzer Behauptungen von dir einfach übernimmt, z. B. "die polnischen Noten entsprechen nicht dem polnischen System". DAS kann der Übersetzer ja gar nicht erkennen, wenn er nur für Tschechisch/Deutsch beglaubigt übersetzen darf. Der Übersetzer kann ja auch nicht wissen, ob das dein Zeugnis ist und ob das stimmt, was du ihm erzählst. Die einzige Wissensquelle für den Übersetzer ist das ihm von dir vorgelegte Dokument.

Allerdings: Ob der Leser mit dem Fehlen der Übersetzung der polnischen Teile zufrieden ist, weiß nur er. Falls er mehr will, muss man ihm mehr geben.

Und noch eine Nebenfrage. Eine beglaubigte Übersetzerin hat mir Folgendes geschrieben:
"Normalerweise brauchen Sie für die Übersetzung keine beglaubigte Kopie. Sie müssen das Original und die Übersetzung zusammengeheftet mit einer normalen Kopie vorlegen."

Das ist unpräzise bzw. falsch. Was man vorlegen muss, das bestimmt allein derjenige, der es vorgelegt haben will - du musst also den fragen.

Wenn man in D ein Zeugnis z. B. einer Bewerbung bei einem Unternehmen beifügt, dann nimmt man niemals ein Original und braucht auch in der Regel keine Beglaubigung. Der Leser will ja das Zeugnis zunächst nur lesen können. Erst wenn es wirklich ganz konkret um den Abschluss eines Arbeitsvertrages geht, braucht man mehr. So spart das Unternehmen den Aufwand, mit wichtigen Dokumenten von 999 Bewerbern umzugehen und sie auf sicherem Weg zurückzuschicken.

Wäre es möglich die Übersetzung mit der beglaubigten Kopie zusammenheften, damit ich nicht immer 2 Dokumente vorlegen muss?

Der Übersetzer (nicht du!) heftet seine Übersetzung ohnehin mit dem Dokument zusammen, das er beim Übersetzen als Vorlage benutzt hat; andernfalls wäre die Übersetzung ja nutzlos, weil man nicht erkennen kann, wozu sie gehört. Was das für eine Vorlage ist, spielt gar keine Rolle, denn der Übersetzer kann und soll ja nur seine Übersetzung beglaubigen. Er (nicht du) bestätigt damit die "Gleichheit" zwischen seiner Übersetzung und dem, was man ihm gegeben hat.


 
Katarzyna Slowikova
Katarzyna Slowikova  Identity Verified
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Lösung gefunden Apr 23, 2020

Danke für deine Antwort, Rolf.
Ich habe inzwischen die Antwort von der Übersetzerin bekommen und werde es hier schildern, damit es möglicherweise jemandem mit dem gleichen Problem im Zukunft helfen kann. Die Übersetzerin sagt nämlich, dass wenn die beiden Angaben das gleiche bedeuten, reicht die Übersetzung aus einer der Sprachen.

Sie muss dabei nicht davon ausgehen, was ich ihr erzähle. Ein Abiturzeugnis ist ein offizielles Dokument, deren Inhalt von Ausbildungsminist
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Danke für deine Antwort, Rolf.
Ich habe inzwischen die Antwort von der Übersetzerin bekommen und werde es hier schildern, damit es möglicherweise jemandem mit dem gleichen Problem im Zukunft helfen kann. Die Übersetzerin sagt nämlich, dass wenn die beiden Angaben das gleiche bedeuten, reicht die Übersetzung aus einer der Sprachen.

Sie muss dabei nicht davon ausgehen, was ich ihr erzähle. Ein Abiturzeugnis ist ein offizielles Dokument, deren Inhalt von Ausbildungsministerium bestimmt wird. Dass es auch 2-sprachigen Zeugnisse gibt, steht in dem
tschechischen Gesetz (561/2004 Sb.). Die Gleichheit beider Versionen ist also gesetzlich verankert und man könnte jede der Sprachen als die Ausgansprache für die Übersetzung wählen und die andere weglassen (aus linguistischen Gründen ist es aber natürlich sinnvoller Tschechisch zu wählen, da es die Originalsprache ist). Alles das ist bestimmt jedem kompetenten vereidigten Übersetzer oder Übersetzerin aus Tschechischem bekannt, bzw. aussuchbar, so wie ich es mich ausgesucht habe.

Ob eine Erklärung für den Leser nötig wäre, werde ich noch mit der Übersetzerin besprechen. Ich schicke es übrigens an die Uni-Asisst, denen muss man solche Sachen vermutlich nicht erklären.

Was man vorlegen muss, das bestimmt allein derjenige, der es vorgelegt haben will - du musst also den fragen.


Das hat sie auch gesagt, ich habe es nur nicht zitiert. Die Behörde braucht nur beglaubigte Kopie und die beglaubigte Übersetzung. Dass ich es selbst zusammenheften möchte, habe ich nirgendwo angedeutet und weiß nicht, wie du zu diesem Unsinn gekommen bist. Meine Zweifel stammen eher davon, dass der Beglaubinungsvermerk auf Tschechisch sein wird, wird also auch übersetzt werden müssen. Die Uni-Assist schein zu vermuten, dass die Beglabigungen immer auf Deutsch gemacht werden. Ich werde sie lieber darüber fragen.... Sollte Ihnen die tschechische (und übersetzte) Beglaubigung nicht gefallen, bedeutete es, dass ich mir das Original per Post schicken lassen muss (aus Tschechien), und das möchte ich vermeiden.

Nochmals danke.



[Edited at 2020-04-23 13:05 GMT]

[Edited at 2020-04-23 13:06 GMT]

[Edited at 2020-04-23 13:16 GMT]
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Katarzyna Slowikova
Katarzyna Slowikova  Identity Verified
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Sorry, etwas ist schiefgelaufen Apr 23, 2020

Ein Duplikat meines vorherigen Post gelöscht.

[Edited at 2020-04-23 13:17 GMT]

[Edited at 2020-04-23 13:17 GMT]


 
Schtroumpf
Schtroumpf
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Sprache des Beglaubigungsvermerks Apr 25, 2020

Hallo Katarzyna,
die Sprache der Beglaubigungsformel des Übersetzers sollte selbstverständlich die Zielsprache sein, d.h. für den Empfänger der Übersetzung nachvollziehbar.
Maßgeblich für in der Tsch. Rep. beeidigte Übersetzer sind die dortigen gesetzlichen Vorschriften, bzw. für in Deutschland beeidigte Kollegen die jeweiligen Landesvorschriften. Deutschland leistet sich in der Hinsicht ja eine unglaubliche Diversität...
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Hallo Katarzyna,
die Sprache der Beglaubigungsformel des Übersetzers sollte selbstverständlich die Zielsprache sein, d.h. für den Empfänger der Übersetzung nachvollziehbar.
Maßgeblich für in der Tsch. Rep. beeidigte Übersetzer sind die dortigen gesetzlichen Vorschriften, bzw. für in Deutschland beeidigte Kollegen die jeweiligen Landesvorschriften. Deutschland leistet sich in der Hinsicht ja eine unglaubliche Diversität...

Wenn nun der tschechische Kollege verpflichtet sein sollte, seinen Vermerk auf Tschechisch zu schreiben, hindert ihn doch nichts, ihn AUCH auf Deutsch dazuzuschreiben. Das halte ich für das Allermindeste, was der Kunde erwarten darf. Hier in Frankreich habe ich in 20 Jahren noch nie eine Nachfrage erlebt, weil jemand mit der situationsgerecht gewählten Sprache meiner Beglaubigungsformel ein Problem gehabt hätte.
Viel Glück ansonsten mit dem ganzen Vorgang!
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Katarzyna Slowikova
Katarzyna Slowikova  Identity Verified
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Danke Apr 26, 2020

Schtroumpf wrote:

Hallo Katarzyna,
die Sprache der Beglaubigungsformel des Übersetzers sollte selbstverständlich die Zielsprache sein, d.h. für den Empfänger der Übersetzung nachvollziehbar.

Danke für deine Erklärung.
Ich habe später auf der Uni-Assist Webseite gefunden, dass sie auch die Beglaubigungen annehmen, die in anderen Ländern gemacht wurden. Also vermutlich sogar mit der nichtübersetzten Formel (?! mindestens sagen sie nichts darüber). Das wird glücklicherweise nicht mein Fall sein, also muss ich mich mit dieser Frage nicht geschäftigen. Meine Dokumente sind jetzt schon auf dem Weg zu mir, es ist also leider zu Spät zu fragen, ob es möglich wäre, die Formel auf Deutsch zu schreiben.


 


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