Rechnungsstellung ins EU-Ausland (Spanien)
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SamyMar (X)
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Nov 19, 2015

Hallo zusammen,

diese Woche habe ich meine USt-IdNr. erhalten und möchte nun meine erste Rechnung für eine Agentur in Spanien erstellen. Im Internet bin ich allerdings auf eine Webseite gestoßen, die mich etwas durcheinandergebracht hat und möchte euch daher um eure Hilfe bitten.

Der Link ist: http://www.kleinunternehmer.de/faq.htm

Insbesondere überrascht
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Hallo zusammen,

diese Woche habe ich meine USt-IdNr. erhalten und möchte nun meine erste Rechnung für eine Agentur in Spanien erstellen. Im Internet bin ich allerdings auf eine Webseite gestoßen, die mich etwas durcheinandergebracht hat und möchte euch daher um eure Hilfe bitten.

Der Link ist: http://www.kleinunternehmer.de/faq.htm

Insbesondere überrascht haben mich die folgenden Aussagen:

"Auf jeden Fall unverzichtbar ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Sie selbst Waren und Dienstleistungen an Unternehmer in andere EU-Länder (= B2B) verkaufen wollen:

* Die gute Nachricht vorweg: Umsätze mit Kunden in anderen EU-Ländern werden bei der Ermittlung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenzen nicht berücksichtigt!

* Die schlechte Nachricht gleich hinterher: Mit dem Antrag auf Vergabe der USt-IdNr. unterliegen Sie als Kleinunternehmer automatisch der „Erwerbsbesteuerung“. Damit entfällt die Befreiung von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung! Als Existenzgründer sind Sie damit trotz Kleinunternehmerregelung in den beiden ersten Jahren zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Danach sind in der Regel vierteljährliche Voranmeldungen fällig."


Hier nun meine Fragen:

1) Wenn ich die Rechnung mit meiner USt-IdNr. erstelle, muss ich dann die USt. aufweisen? Die Befreiung von der USt. bezieht sich dann nur auf Übersetzungen, die ich für Kunden in Deutschland anfertige? Die Kleinunternehmer-Regelung entfällt hier komplett?

2) Wenn die Aussage des oben zitierten Artikels stimmt, ist es dann egal, wie viel Umsatz ich mit Kunden in der EU erwirtschafte, wenn dieser ja nicht bei der Ermittlung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenzen berücksichtigt wird?

3) An wen wendet ihr euch bei solchen Fragen? Gibt es irgendwo kostenlose Beratungsstellen, die mir mit diesen Angelegenheiten weiterhelfen können?


Ich hoffe ihr könnt mir hiermit ein wenig weiterhelfen, weil ich im Moment nicht so recht weiß, was ich tun soll und an wen ich mich wenden kann.

Viele Dank!

Liebe Grüße,

Dagmar
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Elke Adams
Elke Adams  Identity Verified
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Reverse-Charge-Verfahren Nov 19, 2015

Liebe Dagmar,
solche Informationen erhältst du von deinem Steuerberater.
Ich bin keiner und kann nur kurz ein paar Tipps zur Rechnung geben.
Bei Rechnungen, die ich ausländischen Kunden stelle, muss der Satz "Hinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren)" erscheinen (das wird auch manchmal anders formuliert, ich weiß).
Du selbst weist somit keine Umsatzsteuer auf deiner Rechnung aus.
Du musst auf deiner Rechnung die VAT-Nummer
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Liebe Dagmar,
solche Informationen erhältst du von deinem Steuerberater.
Ich bin keiner und kann nur kurz ein paar Tipps zur Rechnung geben.
Bei Rechnungen, die ich ausländischen Kunden stelle, muss der Satz "Hinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren)" erscheinen (das wird auch manchmal anders formuliert, ich weiß).
Du selbst weist somit keine Umsatzsteuer auf deiner Rechnung aus.
Du musst auf deiner Rechnung die VAT-Nummer des ausländischen Kunden aufführen.
Und mein Steuerberater erstellt für mich die Vierteljahresmeldungen.
Das ist, was mir in der Kürze dazu einfällt,
sicher wissen aber die Kollegen noch mehr, falls ich etwas vergessen haben sollte,
viele Grüße
Elke
P.S.: Du solltest dringend deinen hier bei ProZ aufgeführten Wortpreis kontrollieren, ist das ein Tippfehler?

[Bearbeitet am 2015-11-19 14:16 GMT]
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Keine USt ausweisen aber USt-IdNr. angeben Nov 19, 2015

SamyMar wrote:
Wenn ich die Rechnung mit meiner USt-IdNr. erstelle, muss ich dann die USt. aufweisen?


Da gibt es kein "Wenn", sondern nur ein "Muss":

1 - In Rechnungen ins EU-Ausland gibt man keine USt an, dafür aber die von Elke erwähnte Klausel, am besten in beiden Sprachen in den offiziellen Wortlauten (eine Liste findest du per Google).

2 - In Rechnungen ins EU-Ausland gibt man die USt-IdNr. beider Partner an.

Beides gilt unabhängig davon, ob man Kleinunternehmer ist. (In Spanien gibt es AFAIK übrigens gar keine Kleinunternehmerregelung.)

Wenn die Aussage des oben zitierten Artikels stimmt, ist es dann egal, wie viel Umsatz ich mit Kunden in der EU erwirtschafte, wenn dieser ja nicht bei der Ermittlung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenzen berücksichtigt wird?


Richtig. ("Wenn" ist eins deiner Lieblingswörter? Passt leider bei rechtlichen Betrachtungen oft überhaupt nicht ...)

An wen wendet ihr euch bei solchen Fragen?


Besser weder ans Finanzamt, noch an einen Steuerberater. Man sollte es nicht glauben, aber auf 5 Fragen geben die 5 unterschiedliche Antworten, wie man hier schon sehr oft lesen konnte. Allerdings liegt das Problem oft auch in falsch gestellten Fragen und falsch verstandenen Antworten. Schon so einfach und klar klingende Ausdrücke wie dein "Befreiung von der USt." sind absolut nicht klar.

Eine gute Quelle:
http://www.triacom.com/forms/vat.form.de.php


 
SamyMar (X)
SamyMar (X)
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TOPIC STARTER
Danke! Nov 19, 2015

Liebe Elke, lieber Rolf,

vielen Dank für eure Antworten und wertvollen Ratschläge!

Beim Finanzamt habe ich extra noch gefragt, ob ich etwas bei der Rechnungsstellung ins Ausland beachten muss und man sagte mir, nein, nicht das sie wüssten.
Vielleicht hat Rolf ja recht - es kommt drauf an, wie man fragt, aber als Laie auf diesem Gebiet ist es nicht immer leicht, die richtigen Fragen zu formulieren......
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Liebe Elke, lieber Rolf,

vielen Dank für eure Antworten und wertvollen Ratschläge!

Beim Finanzamt habe ich extra noch gefragt, ob ich etwas bei der Rechnungsstellung ins Ausland beachten muss und man sagte mir, nein, nicht das sie wüssten.
Vielleicht hat Rolf ja recht - es kommt drauf an, wie man fragt, aber als Laie auf diesem Gebiet ist es nicht immer leicht, die richtigen Fragen zu formulieren...

Viele Grüße.
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